Gesetzlich versichert

Ist die Patientin / der Patient noch keine 18 Jahre alt oder sind Sie von der Zuzahlung befreit, so übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung sämtliche Kosten der Behandlung.

Wenn ein Hausbesuch verordnet ist, so trägt Ihre Krankenkasse auch dafür die Kosten.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und keinen Befreiungsausweis haben, fallen pro Verordnungsblatt 10,00 € Gebühr zuzüglich 10% des Rezeptwertes als Zuzahlung an. Das sind aktuell rund 90 € für 10 Therapieeinheiten ohne Hausbesuch.

Über die geleistete Zuzahlung erhalten Sie eine Quittung.

Nehmen Sie einen vereinbarten Termin nicht wahr, werden 40,00 € Ausfallgebühr in Rechnung gestellt, die vor der nächsten Therapieeinheit gegen Quittung in bar zu zahlen sind. Sagen Sie den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) ab, so haben wir die Möglichkeit anders zu planen. Dann fällt natürlich keine Ausfallgebühr an.